Arbeitssicherheit für Ihre Baustelle / Bauvorhaben
Die Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle hat höchste Bedeutung.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist nicht nur entscheidend für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter, sondern trägt auch zum reibungslosen Ablauf Ihres Bauprojekts bei. Bei uns stehen Sie und Ihre Bauprojekte im Mittelpunkt, und wir sind darauf spezialisiert, die Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten.
Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um individuell angepasste Lösungen zu gestalten, die Ihre individuellen Anforderungen und die geltenden Vorschriften erfüllen.
Unser erfahrenes Team von SiGeKo's und Fachkräften für Arbeitssicherheit steht Ihnen zur Seite, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Arbeiter zu gewährleisten.
Herangehensweise
Der SiGeKo spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Unsere Herangehensweise umfasst die Analyse der Bauprojektunterlagen, die Identifikation von Gefahren und Risiken, die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen, die Koordination der Umsetzung, die Dokumentation der Maßnahmen und die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Durch diese Schritte wird eine sichere Arbeitsumgebung geschaffen und das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden minimiert.
Unser Ziel
Unser Ziel besteht darin, Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
Der SiGeKo koordiniert und überwacht die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, um potenzielle Gefahren und Risiken zu minimieren. Dadurch soll das Risiko von Unfällen, Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen für alle Beteiligten reduziert werden.
Das ultimative Ziel des SiGeKo ist es, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, Auftragnehmer und anderer am Bau Beteiligter zu schützen.
Haben Sie noch Fragen?
Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) besteht für jeden Bauherrn die Verpflichtung, auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzusetzen.
Wenn ein Unternehmen vorsätzlich keinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für ein Bauprojekt einsetzt und dadurch das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, handelt es sich um eine strafbare Handlung. Gemäß § 26 des Arbeitsschutzgesetzes kann dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Diese rechtliche Konsequenz gilt für den Fall, dass bewusst und absichtlich gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird und dadurch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet werden.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung auf sämtliche Bauprojekte, bei denen Bauwerke errichtet, modifiziert oder abgerissen werden.
Für den Arbeitsschutz auf Baustellen tragen verschiedene Akteure Verantwortung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften und ihren jeweiligen Aufgaben. Dazu gehören Unternehmer und ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Bauleiter, Architekten, Koordinatoren und Bauherren. Es kann zu Überschneidungen bei den Verantwortungsbereichen kommen. Zusätzlich können sich durch vertragliche Vereinbarungen weitere Pflichten für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergeben.
Gemäß § 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss für Baustellen, auf denen entweder die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, eine Vorankündigung an die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) übermittelt werden. Dies sollte spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle erfolgen.
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Amor Arbeits und Gesundheitsschutz
Ostpreußenring 39
68723 Schwetzingen
