Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit geht uns alle an – sicher arbeiten, gesund leben

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Leistungsbereiche Sicherheit hat immer Vorrang –
Gemeinsam für eine sichere Arbeitswelt

Willkommen bei Amor Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ihrem professionellen Partner für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb! Unser erfahrenes Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieuren steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und bei der Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Gefährdungsbeurteilung

Seit 1996 sind Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Gefahren und Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordern weitere Gesetze und Verordnungen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.

Schulungen und Unterweisung

Schulungen und Unterweisung zur Arbeitssicherheit sind wichtige Maßnahmen, um Mitarbeiter über die spezifischen Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz zu informieren und ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeit zu vermitteln, um sicher zu arbeiten. Schulungen sollen dazu beitragen, eine Kultur der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins am Arbeitsplatz zu fördern. Bei den Unterweisungen kommen Arbeitgeber auch ihrer Pflicht nach ihrem Beschäftigen mindestens einmal im Jahr zu unterweisen.

Arbeitsausschusssitzung (ASA-Sitzung)

Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) von 1973 in Deutschland ist ein Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einmal im Quartal einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Die Teilnehmer an den ASA-Sitzungen umfassen den Arbeitgeber oder einen von ihm beauftragten Vertreter, den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls zwei Mitglieder des Betriebsrates.

Betriebsbegehungen

Um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es nicht nur empfehlenswert, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben gemäß der DGUV-V2, regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen. Diese Begehungen gewährleisten, dass Ihre Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind, und tragen somit maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bei.

Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutzmanagement­systems.

Betriebsanweisungen

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen.

Betriebsanweisungen sollten erstellt werden, sobald Arbeitsprozesse, Gefahrstoffe, Maschinen oder Tätigkeiten eine gewisse Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.

Prüfungen

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Prüfvorschriften müssen Unternehmen regelmäßig bauliche, technische Einrichtungen sowie Betriebsmittel prüfen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Betriebsmittel, insbesondere Arbeitsmittel, zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Standards entsprechen.

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3
  • Leitern und Tritten nach BetrSichV
  • Spielplatzprüfungen und Spielgeräteprüfungen

Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb

Eine sichere Arbeitsumgebung ist essenziell für jeden Betrieb. Sie schützt Mitarbeiter und sichert den Unternehmenserfolg. Durch Arbeitssicherheit gewährleisten sie die körperliche und geistige Gesundheit der Beschäftigten. Sie minimieren oder verhindern Verletzungen, Unfälle und Gesundheitsprobleme, indem sie sichere Arbeitsbedingungen schaffen.

Ein sicherer Arbeitsplatz fördert Vertrauen, Motivation und Loyalität der Mitarbeiter. Risiken wie Arbeitsunterbrechungen, Unfälle oder Krankheitsausfälle werden reduziert, was zu erhöhter Produktivität und Effizienz führt. Arbeitsschutz ist unverzichtbar, schützt das wertvollste Kapital eines Unternehmens und erfüllt gesetzliche Vorschriften.

Investitionen in Arbeitssicherheit lohnen sich langfristig und stärken das positive Image des Unternehmens.

Herangehensweise

Arbeitssicherheit ist entscheidend, um Arbeitsplatzunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Unsere Analyse identifiziert Gefahren und ergreift Präventionsmaßnahmen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung fördern sicheres Verhalten.Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung sind unerlässlich.

Eine Sicherheitskultur steigert die Produktivität und fördert Mitarbeiterengagement. Mitarbeiterbeteiligung ist entscheidend. Jeder sollte Risiken melden und an Schulungen teilnehmen.

Unsere Maßnahmen entsprechen den neuesten Standards. Sicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Mit vereinten Kräften schaffen wir einen sicheren Arbeitsplatz ohne Unfälle und Gesundheitsrisiken.

Vertrauen Sie auf unsere Arbeitssicherheits-Expertise.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Durch präventive Maßnahmen sollen Arbeitsunfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen minimiert oder vermieden werden. Arbeitssicherheit zielt darauf ab, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, angemessene Schutzmaßnahmen einzuführen und sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Das langfristige Ziel besteht darin, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, ihre Motivation und Produktivität zu steigern sowie den Unternehmenserfolg zu sichern.

Gemäß der DGUV-Vorschrift 2 werden die Betreuungszeiten für den Arbeitsschutz und die Arbeitsmedizin basierend auf verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehört die Zuordnung der Gefährdungsklasse der jeweiligen Berufsgenossenschaft, die Anzahl der Mitarbeiter (Grundbetreuung) und der tatsächliche Handlungsbedarf (betriebsspezifischen Betreuung).

Haben Sie noch Fragen?

Gemäß §5 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmen verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn sie regelmäßig mindestens 20 Beschäftigte haben.

DGUV steht für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland.

Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz in ihren Unternehmen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung.

Gemäß §22 SGB VII sind Unternehmer verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

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